Corona:
Hilfen der Länder(förderer) und des Bundes

Wichtig für unsere gemeinnützigen Mitglieder mit Corona-bedingten Verlusten in ihrem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ist insbesondere Punkt VIII:

Der Ausgleich von Verlusten, die steuerbegünstigten Organisationen nachweislich aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise bis zum 31. Dezember 2020 im steuerpflichtigen wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb oder in der Vermögensverwaltung entstehen, mit Mitteln des ideellen Bereichs, Gewinnen aus Zweckbetrieben, Erträgen aus der Vermögensverwaltung oder Gewinnen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben ist für die Steuerbegünstigung der jeweiligen Körperschaft unschädlich.

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Der Deutsche Kulturrat hat die Informationen zu den Förderprogrammen der Länder und des Bundes auf seiner Homepage gesammelt:

   

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Eine sehr gute kinospezifische Zusammenfassung haben die KollegInnen der AG Kino – Gilde deutscher Filmkunsttheater