Zukunftsprogramm Kino

Worum geht’s?

Das Zukunftsprogramm Kino (ZPK I) war ein Anfang März 2020 gestartetes mehrjähriges Investitionshilfsprogramm für Landkinos in Städten unter 50.000 Einwohner sowie Kinos mit programmatischem Anspruch in Städten über 50.000 Einwohnern mit jeweils bis zu 7 Sälen.
Es war im Ursprung und entgegen der landläufigen Meinung kein Covid19-Hilfsprogramm, sondern basierte auf der einzigen Erwähnung der Kinos im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD von 2018 (19. Legislaturperiode des Bundestags 2017-2021):
„Damit der kulturell anspruchsvolle Kinofilm in der Fläche wirkt, wollen wir den Kulturort Kino auch außerhalb von Ballungsgebieten durch ein kofinanziertes „Zukunftsprogramm Kino“ stärken und erhalten.“

Zum Jahresende 2024 lief das ZPK aus – damit verloren die Kinos ‚in der Fläche‘, die abseits der großen urbanen Ballungszentren die Grundversorgung für Kino und nicht selten für Kultur insgesamt stellen, eine zentrale und emminent wichtige Förderung. Es besteht also politischer Handlungsbedarf!

Wer Konnte mitmachen?

Antragsberechtigt war, wer ein ortsfestes Kino in Deutschland betreibt, welches mindestens eines der folgenden drei Kriterien erfüllt:

  • Sitz in einer Gemeinde bis maximal 50.000 Einwohner oder
  • Auszeichnung mit dem Kinoprogrammpreis der BKM, dem Kinopreis des Kinematheksverbundes oder einem Kinoprogrammpreis der Länder innerhalb der vergangenen drei Jahre vor Antragstellung oder
  • Besucheranteil von durchschnittlich mindestens 40 % für deutsche und europäische Filme oder Programmanteil von durchschnittlich mindestens 40 % deutsche und europäische Filme in den letzten drei Kalenderjahren.

Politischer Handlungsbedarf

Das Zukunftsprogramm Kino hat maßgeblich dazu beigetragen, die Kinos während und nach der Pandemie zu zukunftssichernden Investitionen zu befähigen. Für den Erhalt der Lichtspielhäuser sowie deren digitale, technologische und ökologische Modernisierung stehen Kinobetreibende weiterhin vor erheblichen Investitionen.

Im Koalitionsvertrag hat die aktuelle Bundesregierung deshalb festgeschrieben:

„Kinos werden wir durch verlässliche Förderprogramme für Investitionen und kulturelle Vielfalt in Stadt und Land stärken“ (Kap 4.4.; Z 3891 f.).

Bislang ist eine Fortsetzung des Zukunftsprogramms Kino im Bundeshaushalt 2025 und 2026 durch eine formale Deckung über nicht abgerufene Produktionsmittel in Höhe von 10 Mio. Euro vorgesehen. Nach Einschätzung der Kolleg*innen des HDF KINO e.V. reicht der aktuelle Deckungsvermerk nicht aus, um die notwendigen Zukunftsinvestitionen planbar zu machen.

Ein angemessen ausgestattetes Zukunftsprogramm Kino mit jährlich 30 Mio. Euro schafft Verlässlichkeit und Planbarkeit, um den Investitionsstau abzubauen, das Wachstumspotenzial der Kinos freizusetzen und somit die kulturell vielfältige deutsche Kinolandschaft nachhaltig zu stärken.

Bei Fragen hilft auch die Geschäftsstelle gerne weiter. ► Kontakt


Zukunftsprogramm Kino II

Das Zukunftsprogramm Kino II war eine Covid19-Pandemie Hilfsmaßnahme für Kinos die nicht an der Teilnahme am ZPK I berechtigt waren, sie war auf pandemiebedingte Investitionen beschränkt.
Wie das ZPK I wurde auch das ZPK II von der FFA im Auftrag der BKM abgewickelt.