Zukunftsprogramm Kino

Worum geht’s?

Das Zukunftsprogramm Kino (ZPK I) ist ein Anfang März 2020 gestartetes mehrjähriges Investitionshilfsprogramm für Landkinos und Kinos mit programmatischem Anspruch in Städten über 50000 Einwohnern mit jeweils bis zu 7 Sälen.
Es ist im Ursprung kein Covid19-Pandemie-Hilfsprogramm sondern basiert auf der einzigen Erwähnung der Kinos im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD von 2018 (19. Legislaturperiode des Bundestags 2017-2021):
„Damit der kulturell anspruchsvolle Kinofilm in der Fläche wirkt, wollen wir den Kulturort Kinoauch außerhalb von Ballungsgebieten durch ein kofinanziertes „Zukunftsprogramm Kino“ stärken und erhalten.“

Wer kann mitmachen?

Antragsberechtigt ist, wer ein ortsfestes Kino in Deutschland betreibt, welches mindestens eines der folgenden drei Kriterien erfüllt:

  • Sitz in einer Gemeinde bis maximal 50.000 Einwohner oder
  • Auszeichnung mit dem Kinoprogrammpreis der BKM, dem Kinopreis des Kinematheksverbundes oder einem Kinoprogrammpreis der Länder innerhalb der vergangenen drei Jahre vor Antragstellung oder
  • Besucheranteil von durchschnittlich mindestens 40 % für deutsche und europäische Filme oder Programmanteil von durchschnittlich mindestens 40 % deutsche und europäische Filme in den letzten drei Kalenderjahren.

Nicht zugelassen sind Sonderformen im engeren Sinne (Unikinos, Kinos in Hotels und Krankenhäusern, Open-Airs, Pornokinos).

Sonderformen im weiteren Sinne (Kommunale Kinos, Vereinskinos) sind unabhängig von Ihrer Rechtsform zugelassen.
Selten spielende Kinos, bei denen die Wirtschaftlichkeit einer solchen Förderung nicht dargestellt werden kann, können abgelehnt werden (hierüber wird ggf. eine Einzelfallprüfung durchgeführt, die 275 Vorstellungen pro Jahr sind eine „wenn dann, dann bewiesen“-Bestimmung und kein zu erzielendes Muss).

ACHTUNG! Die Förderung wird als sogenanntes „Windhundrennen“ vergeben (nach Antragseingang bis alles Geld weg ist). 2022 stehen aufgestockte 30 Mio € zur Verfügung. Anträge können ab 07. Januar 2022, 10 Uhr MEZ gestellt werden.

Auch im Jahr 2022 sind wie seit Mai 2020 und 2021 die an die Epedemie angepassten Bedingungen gültig:

  • bis 80% Bundesförderung bei gleichbleibendem Maximalbetrag (60000 € für Einzelhäuser bzw. 45000 € pro Saal) statt 40%
  • es bedarf keiner 20 % Eigenmittel, diese können auch mit anderen Mitteln (z.B. auf Landesebene) kofinanziert werden
  • Das Programm gilt unabhängig von den Förderungen der Länder im gesamten Bundesgebiet.

Die Förderung wird von der FFA für die BKM abgewickelt, weitere Informationen: https://www.ffa.de/zukunftsprogramm-kino-1.html

Der Maximalbetrag bezieht sich auf das einzelne Jahr, wer schnell genug beantragt, kann diese Förderung jedes Jahr bekommen.

Bei Fragen hilft auch die Geschäftsstelle gerne weiter. ► Kontakt


Zukunftsprogramm Kino II

Das Zukunftsprogramm Kino II ist eine Covid19-Pandemie Hilfsmaßnahme für Kinos die nicht an der Teilnahme am ZPK I berechtigt sind (endet am 31.12.2021), sie ist auf pandemiebedingte Investitionen beschränkt.
Wie das ZPK I wird auch das ZPK II von der FFA im Auftrag der BKM abgewickelt.
https://www.ffa.de/zukunftsprogramm-kino-ii-1.html
WICHTIG! Wir gehen davon aus, dass vermutlich kein Mitglied in dieses Programm fällt, weil alle, die nicht von beiden Programmen ausgeschlossen sind (mobile Kinos, Sonderformen im engeren Sinne – wie Unikinos – und nach negativer Einzelfallprüfung ggf. selten spielende Filmclubs) wohl spätestens das dritte Kriterium für das ZPK I erfüllen.
Wenn doch, meldet Euch bitte in der Geschäftsstelle! Wir beraten auch in diesem Fall gerne.
Für dieses Jahr zu spät fürs ZPK I beantragt, ist kein Zulassungsgrund für das ZPK II.

Das geplante Zukunftsprogramm Kino III wurde durch den für alle Kulturbereiche gültigen Sonderfonds Kulturveranstaltungen ersetzt, der zum 1.Juli 2021 gestartet wurde.
Auf der Homepage gibt es einen ausführlichen FAQ-Teil; hier eine Hilfe zur Registrierung und Antragstellung (Stand: 15. Dezember 2021).