Mitglied werden

Wer kann Mitglied werden?

Alle Kinos, Festivals und Institutionen der kulturellen Filmarbeit in Trägerschaft von
  • Kommunen oder anderen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen,
  • Studierendenschaften oder studentischen Vereinen,
  • freien nichtkommerziellen Vereinen und Initiativen
können im Bundesverband kommunale Filmarbeit e.V. Mitglied werden.

Es wird vorausgesetzt, dass diese Einrichtung für die kulturelle Filmarbeit, die Bewahrung des Filmerbes und den Erhalt der Kinokultur vor Ort eintritt, wie es als Verbandszweck in der Satzung des BkF verankert ist.

Passives Mitglied kann darüber hinaus jeder werden, der die Ziele des Vereins unterstützt. Dies gilt natürlich auch für Einzelpersonen.

 

Wie kann man Mitglied werden?

Bitte senden Sie die ausgefüllte erste Seite dieses Formulars und das Programm Ihres Kinos/Ihrer Institution der letzten sechs Monate (bzw. die Konzeption eines solchen bei Neugründungen) an die Geschäftsstelle des BkF:
Bundesverband kommunale Filmarbeit e.V.
Fahrgasse 89
60311 Frankfurt am Main
Tel. 069/622 897; Fax: 069/603 21 85
E-mail: info@kommunale-kinos.de
 

Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge sind nach der Häufigkeit der Vorstellungen gestaffelt:
• 0-3 Vorstellungen pro Woche (0 – 180 p.a.): 150 €
• 4-6 Vorstellungen pro Woche (181-333 p.a.): 205 €
• 7-9 Vorstellungen pro Woche (334-499 p.a.): 280 €
• über 9 Vorstellungen pro Wo. (über 499 p.a.): 340 €

Eine ausführliche Beratung zur Kinogründung durch die Geschäftsstelle ist kostenpflichtig, diese Kosten werden jedoch bei Beitritt auf den Mitgliedsbeitrag angerechnet.