FAQs zur Mitgliedschaft

Wer kann Mitglied werden?

Initiativen, die kulturelle Filmarbeit leisten, können im BkF Mitglied werden. Das bedeutet: Kinos, Festivals und Institutionen der kulturellen Filmarbeit in Trägerschaft von

  ► Kommunen oder anderen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen,
  ► Studierendenschaften oder studentischen Vereinen,
  ► freien nichtkommerziellen Vereinen und Initiativen

können im Bundesverband kommunale Filmarbeit e.V. Mitglied werden.

Es wird vorausgesetzt, dass diese Einrichtung für die kulturelle Filmarbeit, die Bewahrung des Filmerbes und den Erhalt der Kinokultur vor Ort eintritt, wie es als Verbandszweck in der Satzung des BkF verankert ist.

Passives Mitglied kann darüber hinaus jeder werden, der die Ziele des Vereins unterstützt. Dies gilt natürlich auch für Einzelpersonen.

Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge sind nach der Häufigkeit der Vorstellungen gestaffelt:

► 0-3 Vorstellungen pro Woche (0 – 180 p.a.): 150 €
► 4-6 Vorstellungen pro Woche (181-333 p.a.): 205 €
► 7-9 Vorstellungen pro Woche (334-499 p.a.): 280 €
► über 9 Vorstellungen pro Wo. (über 499 p.a.): 340 €

Eine ausführliche Beratung zur Kinogründung durch die Geschäftsstelle ist kostenpflichtig, diese Kosten werden jedoch bei Beitritt auf den Mitgliedsbeitrag angerechnet.

Wie kann man Mitglied werden?

Bitte senden Sie die ausgefüllte erste Seite des Antragsformulars (s. unten) und das Programm Ihres Kinos/Ihrer Institution der letzten sechs Monate bzw. im Falle einer Neugründung die Konzeption an die Geschäftsstelle des BkF. 

Mitglied werden oder noch offene Fragen?

Bei Fragen oder Interesse helfen unsere FAQs oder die Geschäftsstelle gerne weiter.

Satzung:
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Aufnahmeantrag:
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