Der BkF e.V. hat als sog. Nutzervereinigung einen Gesamtvertrag mit der GEMA vereinbart. ► Zum Gesamtvertrag
Der Bundesverband kommunale Filmarbeit e.V. ist Gesamtvertragspartner der GEMA. Damit haben Mitglieder im BkF einen Gesamtvertragsnachlass in Höhe von 20% auf die im Tarif T-F für Kinobetriebe angegebenen Vergütungssätze.
Um von diesem Nachlass profitieren zu können, ist eine Mitgliedschaft im BkF e.V. notwendig. Die Mitgliedschaft wird der GEMA vom BkF direkt nach Abschluss übermittelt.
